Mindestanforderungen
für sichere Regenwasseranlagen im häuslichen Bereich
Keine
Regenwassernutzung
von asbesthaltigen Dächern, Terrassen, Hof, oder sonstigen
Verkehrsflächen, da dieses Wasser stark belastetet ist (Risiko von
Hunde-/Katzenkot, Putzmittel bei Terrassen,
Fahrzeugrückstände).
Nur Bauteile
und
Zubehör
aus dauerhaft rostfreien Materialien verwenden (kein verzinktes
Material).
Regenwasserspeicher
sollten
bis zum maximalen Füllstand nur aus einem Teil gefertigt sein.
(Keine "Ringzisternen")
Richtig
dimensioniertes Speichervolumen,
das ein mehrmaliges Überlaufen im Jahr sicherstellt (max. 6% vom
jährl.
Regenertrag)
Regenwasser
kühl und
lichtgeschützt lagern, was durch Erdtanks am besten sichergestellt
ist.
Sicherung des
Regenwasserspeichers
vor Oberflächenwasser, Kanalrückstau und Tieren (z.B. Ratten
aus der Kanalisation).
Sicherung des
Regenwasserspeichers gegen Auftrieb.
Drucklose
Filtration des
Regenwassers vor dem Speicher. (Vorzugsweise wartungsarme Filter
verwenden,
die keinen Schmutz ansammeln).
Sichere
Dachentwässerung,
auch bei Störungen in der Regenwasseranlage. Beachtung der DIN
1986.
Strömungsberuhigter
Wasserzulauf im unteren Speicherbereich (ungestörte Sedimentation,
Sauerstoffanreicherung des Lagerwassers, Klärfunktion).
Speicherüberlauf
mit
ausreichend dimensioniertem Geruchsverschluß und
angeschrägtem
Auslauf zur Selbstreinigung des Speichers von Schwimmstoffen und
fetthaltigem
Oberflächenschmutz.
Nur hochwertige
und
sparsame
Hauswasserstationen (Pumpen) aus rostfreien Materialien verwenden, ohne
ohne Druckausgleichgefäße (Risko der Verkeimung und
Zerstörung der Membrane). Durch Pumpen-Schaltautomaten mit
integriertem Trockenlaufschutz sind die Pumpen am besten geschützt
und benötigen keine Druckausgleichgefäße.
Regenwasserdruckleitungen
nur aus Kunststoff oder Edelstahl (bei Kupfer besteht das Risiko von
Lochfraß!)
Keine
,,Feinfilter"
in der
Ansaug- oder Druckleitung (Gefahr der Verstopfung und Beschädigung
der Pumpe).
Keine direkte
Verbindung
zwischen Trink- und Regenwasserleitungen. Strikte Einhaltung der DIN
1988.
Dauerhafte
Kennzeichnung
der Rohrleitungen und Zapfstellen mit „Kein Trinkwasser“. Sicherung der
Zapfstellen gegen unbeabsichtigte Nutzung.
Anlagen, die diese
Mindestanforderungen
einhalten, erreichen in der Regel eine Wasserqualität die der
EU-Richtlinie
für Badegewässer entspricht. Eine Verwendung dieses
Wassers für Toilettenspülung, Gartenbewässerung,
Wäschewaschen
und Putzzwecke ist als unbedenklich anzusehen und gemäß der
aktuellen Trinkwasserverordnung zugelassen.